Eine zweckgebundene Zahlung zur Dauer-Unterbringung eines sog. Problemhundes in einer Tierpension kann nicht als Spende abgezogen werden. Das hat das Finanzgericht Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 11.12.2018 10 K 1568/17 entschieden.
Zahlung zur Dauer-Unterbringung eines sog. Problemhundes ist keine Spende
4. Juni 2020 2. Juni 2020