Das Oberverwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen die nordrhein-westfälische Coronabetreuungsverordnung abgelehnt, mit dem die Antragsteller aus Euskirchen die sofortige Wiederaufnahme des regulären Präsenzunterrichts in den Grund- und weiterführenden Schulen erreichen wollten. Dabei hat der 13. Senat die noch bis zum 14. Juni 2020 geltende Rechtslage zugrunde gelegt.
Keine sofortige Rückkehr zum Regelunterricht
14. Juni 2020 13. Juni 2020