Bars und Kneipen – Untersagung der Außenbewirtschaftung rechtswidrig

15. Juni 2020

Mannheim/Berlin (DAA). Nachdem die Gastronomie wegen der Corona-Pandemie schließen musste, gelten bei der Öffnung unterschiedliche Regelungen. Zunächst durften Restaurants ihre Innen- und Außenbereiche wieder öffnen. Bars und Kneipen mussten nach wie vor geschlossen bleiben. Dies ist aber zumindest im Hinblick auf die Untersagung der Außenbewirtschaftung gleichheitswidrig.

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