Mannheim/Berlin (DAA). Nachdem die Gastronomie wegen der Corona-Pandemie schließen musste, gelten bei der Öffnung unterschiedliche Regelungen. Zunächst durften Restaurants ihre Innen- und Außenbereiche wieder öffnen. Bars und Kneipen mussten nach wie vor geschlossen bleiben. Dies ist aber zumindest im Hinblick auf die Untersagung der Außenbewirtschaftung gleichheitswidrig.
Bars und Kneipen – Untersagung der Außenbewirtschaftung rechtswidrig
16. Juni 2020 15. Juni 2020