Unter bestimmten Bedingungen muss das Jobcenter Berufskleidung für Schüler übernehmen (vgl. Pressemitteilung 12/2020). Wie Kleidung zu beurteilen ist, die auch privat getragen werden kann, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem aktuellen Beschluss klargestellt.
Alltagskleidung ist keine Berufskleidung
24. Juni 2020 22. Juni 2020