Am 17. Oktober 2017 schlossen die Parteien für die Zeit ab dem 20. November 2017 einen Mitgliedsvertrag über die Nutzung des von der Klägerin betriebenen Fitnessstudios in Frankenthal, dessen Laufzeit zunächst auf 104 Wochen begrenzt war.
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung von Fitnessstudiovertrag
13. Juni 2020 13. Juni 2020