Detmold/Berlin (DAV). Auch wenn ein Eingriff ambulant durchgeführt werden kann, muss die Krankenkasse unter Umständen die Kosten für eine stationäre Behandlung erstatten. Das Krankenhaus kann etwa entscheiden, eine erheblich untergewichtige Patientin wegen des erhöhten Operationsrisikos nach dem Eingriff stationär zu versorgen.
Untergewicht – Krankenkasse muss Krankenhaus stationäre Behandlung erstatten
29. Juni 2020 27. Juni 2020