Verwaltungsgericht Leipzig, Beschluss vom 18. Mai 2020 (5 L 211/20.A). Ein Anspruch auf Unterbringung in einem Einzelzimmer außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung (§ 47 Abs. 1 AsylG in Verbindung mit § 49 Abs. 2 AsylG) lässt sich nicht aus § 1 SächsCoronaSchVO ableiten.
Kommentierte Gerichtsentscheidungen – Teil 24
 5. Juni 2020 4. Juni 2020