Zur Ablehnung unseres Antrags zur Einführung eines generellen Tempolimits 130 km/h auf Autobahnen im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags erklärt Dr. Anton Hofreiter, Obmann des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Die Ablehnung unseres Antrags für ein Tempolimit von 130 km/h durch die Koalition war einheitlich und ohne inhaltliche Begründung. Der parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kasparick (SPD) aus dem Bundesverkehrsministerium urteilte: “Wir brauchen kein generelles Tempolimit auf Autobahnen. Da unterscheiden wir uns fundamental von Ihnen.” Der Staatssekretär unterscheidet sich damit allerdings auch fundamental vom Parteitagsbeschluss der SPD vom Oktober letzten Jahres, denn unser Antrag hat wortwörtlich den Beschluss der SPD zum Inhalt.

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Der Petitionsausschuss des Bundestags hat sich heute fraktionsübergreifend dafür ausgesprochen, die allgemeinen Pfändungsfreigrenzen für Schuldner auch für Rentner einzuführen. Bisher können Forderungen der Sozialleistungsträger mit Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgerechnet werden, während für Schuldner, die keine Rentenbezieher sind, Pfändungsfreigrenzen gelten.
“Die derzeitige Rechtslage diskriminiert die Rentner”, so Kersten Naumann, Ausschussvorsitzende und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. “Schuldner wird ein Freibetrag eingeräumt, damit ihnen eine gesicherte Existenz ermöglicht wird. Das muss auch für Rentner gelten.
Der Petitionsausschuss ist der Auffassung, dass ein Änderungsbedarf vorliegt und fordert die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen auf, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.”
Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle
Mit Urteil vom 1. 4. 2008 zur Umsatzsteuer 2001 (Az.: 6 K 1108/07) hat das Finanzgericht - FG - Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, welcher Umsatzsteuersatz (voller Steuersatz oder Regelsteuersatz damals 16% oder ermäßigter Satz 7% ) gilt, wenn verzehrfertige Lebensmittel auf Wochenmärkten abgegeben werden.
Der Kläger besuchte mit seinem Verkaufwagen verschiedene Wochenmärkte und bot dort Wurstwaren zum Verkauf an. Seine Umsätze versteuerte er nach dem für Lebensmittel geltenden ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%.
Nach Durchführung einer Außenprüfung kam das Finanzamt zu der Ansicht, dass die zum Verzehr an Ort und Stelle abgegebenen Portionen - warme Fleischwurst und Wurstsuppe - als Restaurationsumsätze mit dem Regelsteuersatz von (damals) 16% zu versteuern seien. Da der Kläger seine Aufzeichnungen nicht getrennt (nach Restaurationsumsätzen und nach üblichen Lebensmittelverkäufen) geführt hatte, wurden die Restaurationsumsätze geschätzt und der bereits ergangene Umsatzsteuerbescheid 2001 entsprechend geändert, was zu einer steuerlichen Mehrbelastung von rd. 4.000.- Euro führte.

Für den Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen der NATO zur Luftraumüberwachung über dem Hoheitsgebiet der Türkei im Frühjahr 2003 hätte die Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundestags einholen müssen. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 7. Mai 2008.

Das Hessische LSG hat entschieden, dass Sozialhilfeempfänger Anspruch auf Erstattung der Beerdigungskosten für eine einfache ortsübliche Beerdigung von Angehörigen haben, soweit diese Kosten von Dritten nicht zu ersetzen sind.
Im konkreten Fall veranlasste der Sohn einer im Landkreis Limburg-Weilburg wohnhaften Frau nach deren Tod die Beisetzung in Frankfurt am Main und forderte vom Landkreis die Übernahme der gesamten Beerdigungskosten. Dabei fielen allein für die Bestattung und die Verlängerung der Nutzungsdauer eines Doppelwahlgrabes Kosten von fast 3.000 € an. Der Landkreis hielt jedoch lediglich Beerdigungskosten in Höhe von insgesamt ca. 2.500 € für angemessen und verwies den Antragsteller zudem auf die anteilige Zahlungspflicht seiner beiden Geschwister.
Er gewährte daher lediglich einen Betrag in Höhe von rund 850 €. Der Betroffene vertrat hingegen die Auffassung, seine Geschwister hätten die Kosten nicht veranlasst und seien daher nicht zahlungspflichtig. Auch habe er kein “Armenbegräbnis” für seine Mutter gewollt.
Das Hessische LSG hat – wie die Vorinstanz – dem Landkreis Recht gegeben.

Bericht aus dem Innenleben der Arbeitslosenverwaltung
Die arbeitslose Bewerbungstrainerin, die bei Androhung erheblicher Leistungskürzungen gezwungen wird, ein Bewerbungstraining zu besuchen, gehört wohl nicht zu den Nutznießern - und die Unternehmen, die sich der Flut unsinniger Bewerbungen gar nicht mehr erwehren können, auch nicht.
Isabel Horstmann zeigt auf, dass die Grenzlinie zwischen wirklicher Förderung und bloßer Schikane längst nicht mehr zu erkennen ist. Sie erläutert die Mittel und Methoden der Arbeitsberater und Fallmanager, analysiert die dahinter stehenden Strategien und stellt die Frage, nach den Nutznießern.
Im Dschungel der Maßnahmen ( Leseprobe )
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die von den Arbeitsagenturen und Jobcentern über Arbeitsuchende bei Androhung massiver Leistungskürzungen verhängt werden, sind gleich mehrfach von Nutzen:
- sie schaffen Arbeit für Trainer, Dozenten, Verwaltungspersonal und Führungskräfte von Bildungsinstituten
- sie geben den Arbeitsberatern und Fallmanagern das Gefühl, tatsächlich etwas für ihre “Kunden” tun zu können
- sie helfen dabei, die Willigen unter den Arbeitsuchenden von den Unwilligen zu unterscheiden, und
- vor allem helfen Sie mit, die Arbeitslosenstatistik zu entlasten, denn wer in einer Maßnahme steckt, gilt meistens für die Dauer der Maßnahme als “nicht arbeitslos”.
Inzwischen lebt eine ganze Branche von Bewerbungstrainings, Umschulungen, Feststellungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
Was den Arbeitsuchenden dabei angetan wird, ist unglaublich und oft auch ungeheuerlich.
Der Nutzen vieler “arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen” muss nach der Lektüre dieses Buches ernsthaft in Frage gestellt werden. Vorbestellungen des äußerst interessanten Buches, können beim : EWK-Verlag - ISBN 978-3-938175-40-8 - 202 Seiten, getätigt werden. Wegen der hohe Nachfrage weist vorsorglich der Verlag darauf hin, dass dieser mit der Auslieferung — in der Reihenfolge des Bestelleingangs — ab 20. Mai 2008 beginnen wird.
“Das Fazit aus Großbritannien ist für alle die eine Niederlage, die auf hemmungslose Überwachung setzen”, sagt Jan Korte, Mitglied im Innenausschuss für die Fraktion DIE LINKE. “Auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der sich nichts dringender wünscht als den gläsernen Bürger, sollte sich die Ergebnisse seiner Kollegen gut anschauen.” Großbritannien ist Vorreiter bei der flächendeckenden Überwachung des öffentlichen Raumes mit Videokameras.
Heute hat Scotland Yard eine ernüchternde Bilanz gezogen: Die Videoüberwachung sei ein Fiasko, die Aufklärungsquote liege unter drei Prozent, Milliarden Pfund wurden allein für die Technik sinnlos ausgegeben. Korte erneuert vor diesem Hintergrund seine Forderung nach einer generellen Überprüfung aller Sicherheitsgesetze, die in Planung oder bereits beschlossen sind:
