Mit Urteil vom 13. Juli 2026 hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße die Klage der Eltern eines erwachsenen Sohnes abgewiesen, mit der diese den Widerruf sowie die künftige Unterlassung einer psychologischen Einschätzung eines Verwaltungsmitarbeiters begehrten, ihre Familie stelle ein „dysfunktionales Familiensystem“ dar.
Klage gegen Bezeichnung als dysfunktionales Familiensystem
6. August 2026 28. Juli 2026