Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat den Eilantrag einer Grundstückseigentümerin aus Annweiler gegen weitreichende behördliche Auflagen zur Rattenbekämpfung abgelehnt.
Grundstückseigentümerin muss Rattenbekämpfung fortsetzen und Müll beseitigen
23. August 2026 17. August 2026