Bei der Festsetzung einer Rahmengebühr bedarf es keiner Ermessensausübung durch die Behörde, wenn diese nur die Mindestgebühr zugrunde legt. Das hat das Oberverwaltungsgericht durch Beschluss vom 15.07.2026 entschieden.
Keine Ermessensausübung nötig bei Festsetzung von Mindestgebühr
10. August 2026 28. Juli 2026