Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Kosten für eine telemedizinische Beurteilung einer vermuteten Lepra-Erkrankung durch brasilianische Ärzte vorläufig nicht zu übernehmen hat.
Kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine telemedizinische Beurteilung einer Lepra-Erkrankung
5. August 2026 28. Juli 2026