Landesbeamte mit drei oder mehr Kindern können nicht verlangen, dass das Land NRW ihnen Nachzahlungen von kinderbezogenen Familienzuschlägen gewährt, wenn sie ihren Anspruch für die Jahre 2011 bis 2020 nicht jährlich geltend gemacht haben.
Nachzahlung von kinderbezogenen Familienzuschlägen
12. August 2026 28. Juli 2026