Keine Entschädigungsansprüche wegen Coronabedingter Betriebsschließungen

26. August 2026

Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat mit Urteil die Klage einer Konzernobergesellschaft abgewiesen. Die Klägerin hatte Entschädigungsansprüche wegen Umsatzeinbußen i.H.v. 27,506 Millionen Euro geltend gemacht, die infolge der Coronabedingten Betriebsschließungen und Beschränkungen des Kundenverkehrs entstanden sein sollen.

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