München/Berlin (DAV). Fährt ein Motorradfahrer um 25 Prozent zu schnell, tritt seine Betriebsgefahr nicht hinter das Verschulden des Pkw-Fahrers zurück. Dies führte bei einem Unfall, bei dem der Motorradfahrer erheblich verletzt wurde, zu einer Mithaftung von 20 Prozent.
Motorradfahrer zu schnell – Mithaftung bei Unfall?
10. September 2022 7. September 2022