Zur Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils nach Trunkenheitsfahrt

12. September 2022

Ein strafgerichtliches Urteil entfaltet für die Fahrerlaubnisbehörde hinsichtlich der Frage der Fahreignung keine Bindungswirkung, wenn im Strafverfahren die Fahreignung nicht eigenständig geprüft und bejaht worden ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte einen Eilantrag gegen die Fahrerlaubnisentziehung ab.

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