Bielefeld/Berlin (DAV). Auch Ärztinnen und Ärzte, die in einer Klinik nur eine Teilzeitstelle haben, können Wahlarztleistungen („Chefarztbehandlung“) erbringen. Es kommt weder auf die Stundenzahl der Beschäftigung an noch, dass man tatsächlich Chefarzt ist.
Wahlärztin im Klinikum in Teilzeit – Patient muss Honorar zahlen
16. September 2022 15. September 2022