Auto-Posen kann nach derzeit geltendem Recht nicht verboten werden

7. September 2022

Die Landeshauptstadt Düsseldorf darf „Auto-Posern“ ihr Imponiergehabe im Stadtgebiet nicht verbieten. Auch Zwangsgelder zur Durchsetzung des Verbots in Höhe von 5.000 Euro und mehr sind ausgeschlossen. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit verkündetem Urteil entschieden und der Klage eines 22-jährigen Autofahrers stattgegeben.

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