Bei einem unwirksamen Mietvertrag zwischen einer 15-jährigen Schwangeren und deren Mutter ist das zuständige Jobcenter nicht verpflichtet, die vereinbarte Miete der Tochter vorläufig zu übernehmen. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück mit Beschluss vom 25.08.2022 in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden (Aktenzeichen S 16 AS 212/22 ER).
Keine höheren Unterkunftskosten bei unwirksamem Mietvertrag zwischen Mutter und einer 15-jährigen Schwangeren
22. September 2022 20. September 2022