Dies hat das Landessozialgericht (LSG) im Urteil vom 14.06.2022 entschieden (L 14 R 693/20). Der Kläger kam nach der Geburt zu Pflegeeltern. Seine leiblichen Eltern leben noch. Nach dem Tod des Pflegevaters gewährte ihm der beklagte Rentenversicherungsträger eine Halbwaisenrente.
Keine Vollwaisenrente bei Tod der Pflegeeltern
23. September 2022 20. September 2022