Keine Rückforderung von Corona – Soforthilfen

25. September 2022

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in zwei Verfahren eines selbstständigen Veranstaltungstechnikers und einer Rechtsanwaltssozietät den Klägern Recht gegeben, die sich gegen Rückforderungen erhaltener Corona-Finanzhilfen durch das beklagte Land in Höhe von 3.092 Euro bzw. 7.000 Euro gewandt hatten.

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