Hamburg/Berlin (DAV) Wer im Besitz eines Testamentes ist, muss dieses beim Nachlassgericht abliefern, sobald er vom Tod des Testators Kenntnis hat. Ein Verstoß kann Schadensersatzansprüche auslösen. Dies aber nur, wenn ein Verschuldensvorwurf gemacht werden kann, entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit Urteil vom 9.9.2021 (2 U 9/21).
Wer Testamente nicht abliefert, kann sich schadensersatzpflichtig machen
1. September 2022 29. August 2022