Essen/Berlin (DAV). Ein Anscheinsbeweis liegt vor, wenn ein typischer Unfallablauf für die Schuld spricht. Dies ist etwa der Fall, wenn sich ein Verkehrsunfall im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Einfahrt auf eine Straße ereignet.
Auffahrt in die Straße – Anscheinsbeweis führt zur vollen Haftung
9. September 2022 7. September 2022