Probezeit – Keine fristlose Kündigung wegen unentschuldigten Fehltags

9. November 2020

Kiel/Berlin (dpa/tmn). Fehlt ein Arbeitnehmer in der Probezeit einen Tag unentschuldigt, kann ihm nicht ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 3. Juni 2020 (AZ: 1 Sa 72/20), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

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