Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil entschieden, dass ein Schüler rechtmäßig zur Erstattung von Polizeikosten in Höhe von 864,- Euro herangezogen worden ist. Der damals 15-Jährige teilte Anfang 2019 über einen anonymen „Instagram“-Account verklausulierte lateinische Botschaften sowie einen Countdown mit dem Zusatz „RIP KGS“ und verlinkte Mitschüler in den Beiträgen. Die Schulleitung schaltete daraufhin die Polizei ein.
Schüler muss Polizeikosten tragen
29. August 2020 31. August 2020