Essen/Berlin (DAV). Das aus den Medien bekannte, derzeit teuerste Medikament der Welt Zolgensma ist in der EU noch nicht zugelassen. Stehen noch andere Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung, muss die gesetzliche Krankenversicherung nicht für Zolgensma bezahlen. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landessozialgerichts Land Nordrhein-Westfalen vom 13. März 2020 (AZ: L 5 KR 1/20 B ER).
Krankenkasse muss teuerstes Medikament nicht bezahlen
27. Juni 2020 29. Juni 2020