Krankenkasse muss teuerstes Medikament nicht bezahlen

29. Juni 2020

Essen/Berlin (DAV). Das aus den Medien bekannte, derzeit teuerste Medikament der Welt Zolgensma ist in der EU noch nicht zugelassen. Stehen noch andere Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung, muss die gesetzliche Krankenversicherung nicht für Zolgensma bezahlen. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landessozialgerichts Land Nordrhein-Westfalen vom 13. März 2020 (AZ: L 5 KR 1/20 B ER).

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Kein Mangel der Eigentumswohnung wegen Wertstoffsammelstelle

25. Juni 2020

Berlin (DAA). Wer eine Eigentumswohnung kauft, kann den Preis nicht mindern, nur weil gegenüber eine Wertstoffsammelstelle (Glascontainer und Altpapier) eingerichtet wird. Der Bauträger ist nicht verpflichtet, den Käufer vorher darauf hinzuweisen. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21. Januar 2020 (AZ: I-21 O 46/19).

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