Eine Beamtin einer Justizvollzugsanstalt (JVA), die über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen war und ihm dabei mehrere Nacktfotos von sich übersandt hatte, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Liebesbeziehung zu Gefangenem – aus dem Dienst entfernt
17. Juni 2020 17. Juni 2020