Das Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 12. Mai 2020 eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt, mit der das Land NRW verpflichtet worden ist, einen tätowierten Einstellungsbewerber für den Polizeivollzugsdienst vorläufig weiterhin am Auswahlverfahren teilnehmen zu lassen.
Löwenkopf Tätowierung schließt Einstellung bei der Polizei nicht aus
15. Juni 2020 14. Juni 2020