Das Landgericht München I beschäftigte sich jüngst mit einer Klage eines Münchner Mieters, der feststellte, dass seine Betriebskosten immer weiter stiegen. Es urteilte, dass dem Mieter eine vollumfängliche Belegeinsicht zusteht. Jetzt wird sich der Bundesgerichtshof mit diesem Thema beschäftigen müssen.
Mieter haben Recht auf umfangreiche Belegeinsicht
 12. Juni 2020 11. Juni 2020