Nachdem die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen am vergangenen Freitag bereits das Verbot bestätigt hatte, in Shisha-Bars die Nutzung von Shisha-Pfeifen anzubieten, hat sie mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden, dass auch Whisky-Verkostungen nach wie vor untersagt sind. Die Kammer hat damit den Eilantrag einer Whiskyhändlerin abgelehnt, die solche Verkostungen in ihrem Ladenlokal anbietet.
Whisky-Tastings nach wie vor untersagt
11. Juni 2020 11. Juni 2020