Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Eilbeschluss vom 10. Mai 2022 den Antrag des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen abgelehnt, der Stadt Münster im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, erneut über die straßenrechtliche Beseitigung von E-Scootern zu entscheiden.
Verbot von E-Scootern abgelehnt
16. Mai 2022 14. Mai 2022