Verbot von E-Scootern abgelehnt

14. Mai 2022

Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Eilbeschluss vom 10. Mai 2022 den Antrag des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen abgelehnt, der Stadt Münster im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, erneut über die straßenrechtliche Beseitigung von E-Scootern zu entscheiden.

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