München/Berlin (DAV). Wer einen Erbscheinsantrag stellt, trägt das Risiko, dass er mit seinem Antrag nicht durchdringt. In der Regel bleibt der erfolglose Antragsteller dann auf den Kosten sitzen; denn die Gerichte werden in einem solchen Fall in der Regel urteilen: „Der Antragsteller hat die Kosten dieses Antrags zu tragen!“.
Mein Erbscheinsantrag wird abgelehnt – Muss ich dann auch die Anwaltskosten des Gegners tragen?
23. Mai 2022 20. Mai 2022