München/Berlin (DAV). Wer bei einem Unfall eine HWS-Distorsion („Schleudertrauma“) erleidet, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Um dieses beweisen zu können, muss man aber direkt zum Arzt, rät die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das Landgericht München I hat am 11. März 2022 (AZ: 19 O 16989/20) einen Schmerzensgeldanspruch abgelehnt, da der Betroffene erst nach ca. einem Monat zum Arzt gegangen war.
Bei Schleudertrauma direkt zum Arzt – sonst kein Schmerzensgeld
7. Mai 2022 7. Mai 2022