Koblenz/Berlin (DAV). Wer ein tiefer gelegtes Fahrzeug fährt, muss besonders auf Fahrbahnunebenheiten achten. Wird sein Auto deswegen beschädigt, bekommt er meist kein Schadensersatz von der Gemeinde. Darauf wies das Oberlandesgericht Koblenz am 7. Dezember 2021 (AZ: 12 U 1012/21) in einem Verfahren hin, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert. Ein – auch serienmäßig – tiefer gelegter Ferrari ist kein „alltagstaugliches“ Fahrzeug, so das Gericht.
Gemeinde haftet nicht für Ferrari Beschädigung bei schlechter Straße
8. Mai 2022 7. Mai 2022