Von Windenergieanlagen ausgehender Infraschall

7. Mai 2022

Zwei Kläger aus Horn-Bad Meinberg und Borchen haben von den Betreibern von Windenergieanlagen Schadensersatz wegen der Beeinträchtigung ihrer Grundstücke durch sogenannten Infraschall (Schall unterhalb des hörbaren Bereiches) verlangt. Die Kläger sind Eigentümer von selbst genutzten Wohngrundstücken in einer Entfernung von knapp unter bzw. knapp über zwei Kilometern Entfernung von Windenergieanlagen.

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