Darmstadt/Berlin (DAV). Privatärzte dürfen nur dann zur Finanzierung des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes herangezogen werden, wenn dafür eine gesetzliche Regelung besteht. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) darf nicht ohne Weiteres Privatärzte heranziehen. Das hat im Eilverfahren das Hessische Landessozialgericht am 17. März 2022 (AZ: L 4 KA 3/22 B ER) für Hessen entschieden.
Müssen Privatärzte kassenärztlichen Bereitschaftsdienst mitfinanzieren?
5. Mai 2022 2. Mai 2022