Koblenz/Berlin (DAV). Wollen zwei entgegenkommende Fahrzeuge in die gleiche Straße einbiegen, hat der rechts Abbiegende Vorrang. Bei einer zweispurigen Straße hat dieser sogar das Wahlrecht, welche Spur er nimmt. Denn der entgegenkommende Fahrer, der links abbiegen will, darf den Rechtsabbieger nicht behindern. Steuert der rechts Abbiegende aber bei einer dreispurigen Straße in die äußerst linke Spur, muss er besonders umsichtig sein.
Mehrspurige Kreuzung – Vorsicht beim Einbiegen
27. Mai 2022 20. Mai 2022