Umgangsrecht: Ein Kind und sieben Hunde

28. April 2021

Frankfurt/Berlin (DAV). Besucht ein Kleinkind seinen umgangsberechtigten Vater, müssen dessen Hunde nicht in den Zwinger. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. Oktober 2020 (AZ: 1 UF 170/20) informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Nach der Trennung der Eltern lebt der 2019 geborene gemeinsame Sohn bei der Mutter. Der Vater hat eine neue Lebensgefährtin, mit der zusammen er Schlittenhundesport betreibt. Daher gehören dem Paar sieben Hunde, darunter unter anderem Huskys und einem Labrador.

Die Mutter bestand darauf, dass der Sohn den Vater nur besuchen dürfe, wenn sichergestellt sei, dass er nicht mit mehr als zwei Hunden in Kontakt komme. Die anderen Hunde müssten in dieser Zeit im Zwinger sein. Dem stimmte das Amtsgericht zu.

Das Oberlandesgericht sah es jedoch anders. Es verpflichtete den Vater allerdings sicherzustellen, dass das Kind in Anwesenheit von einem oder mehreren im Haushalt lebenden Hund(en) nie unbeaufsichtigt sei. Die Richter sahen keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindswohls. Insbesondere mit Blick auf die Huskys oder Labradore erklärten sie, die vertretenen Hunderassen seien für sich genommen nicht als gefährlich einzustufen. Auch aufgrund von Fotos gingen sie darüber hinaus davon aus, dass die Tiere regelmäßig trainiert würden und damit zumindest über einen Grundgehorsam verfügten.

Quelle und Information: www.dav-familienrecht.de

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