Die Stadt Gelsenkirchen darf einen syrischen Staatsangehörigen, der bei einer Auseinandersetzung einen Polizeibeamten so schwer verletzte, dass dieser bleibende gesundheitliche Schäden davon trug, aus der Bundesrepublik Deutschland ausweisen.
Rechtmäßige Ausweisung wegen Angriffs auf Polizeibeamte
16. September 2026 4. September 2026