Während Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt werden und für eine Weiterbewilligung nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes stets ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden muss, um auch fürderhin SGB II-Leistungen zu erhalten, ist dies bei Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII nicht erforderlich.
Bei Grundsicherung ist kein Weiterbewilligungsantrag nötig
7. September 2026 4. September 2026