Der Disziplinarsenat des Oberverwaltungsgerichts hat mit heute bekanntgegebenem Beschluss vom 03.08.2026 die vom Verwaltungsgericht Düsseldorf angeordnete Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung eines Beigeordneten der Stadt Solingen bestätigt und damit die Beschwerde der Bezirksregierung Düsseldorf gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen.
Weiter keine Suspendierung eines Beigeordneten im Zusammenhang mit der sogenannten Luxus-Schleuser-Affäre
2. September 2026 4. September 2026