Die Katholische Grundschule (KGS) Nikolausschule Bonn ist verpflichtet, eine konfessionslose Schülerin vorläufig zum Schuljahr 2026/2027 aufzunehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 26. August 2026 entschieden und damit die vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln geändert.
Erfolgreicher Eilantrag einer konfessionslosen Schülerin auf Aufnahme in eine katholische Grundschule
11. September 2026 4. September 2026