Der 1974 geborene Kläger ist Bediensteter der Bundeswehr. Er leidet an verschiedenen ärztlich diagnostizierten Erkrankungen seiner Füße. Im Juli 2024 nahm er im Rahmen der Ausbildung zum Geoinformationstechniker an einem Marsch über 12 Kilometer mit 15 Kilogramm Gepäck – angelehnt an den Pflichtmarsch der Bundeswehr – teil.
Fußschmerzen nach einem 12-Kilometer Marsch stellen keinen Dienstunfall dar
9. September 2026 4. September 2026