Blumenkübel dürfen nicht auf dem Gehweg bleiben

19. September 2026

Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat einer Anwohnerin zu Recht aufgegeben, auf ei­nem Gehweg aufgestellte Blumenkübel zu entfernen. Das hat heute das Oberverwal­tungsgericht entschieden und die Beschwerde der Mülheimerin gegen den vorange­gangenen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zurückgewiesen.

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