Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat einer Anwohnerin zu Recht aufgegeben, auf einem Gehweg aufgestellte Blumenkübel zu entfernen. Das hat heute das Oberverwaltungsgericht entschieden und die Beschwerde der Mülheimerin gegen den vorangegangenen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zurückgewiesen.
Blumenkübel dürfen nicht auf dem Gehweg bleiben
19. September 2026 19. September 2026