Epidemischen Lage von nationaler Tragweite – ein hässliches Wort für die neue Koalition

28. Oktober 2021

Ähnlich … oder endlich, kann ROT/GRÜN – diesmal mit gelber Präsenz, die Hartz IV Politik fortführen und sich sogar in neue Gewässer wagen, um wissenschaftliche und eklatante „Schieflagen“ mit neuem Namen zu versehen, ohne den Inhalt ändern zu wollen. Dies gebührt applaudierenden Respekt!

Und so will man nun die epidemischen Lage von nationaler Tragweite abschaffen – um – die epidemischen Lage von nationaler Tragweite weiterhin aufrechtzuerhalten. Wie das geht, zeigt der verniedlichte Entwurf der Fraktionen:

„Um die nach wie vor bestehenden Gefahren, die von COVID-19 ausgehen, angemessen zu bekämpfen, werden wir eine Rechtsgrundlage für die Bundesländer schaffen, um für einen
Übergangszeitraum bis zum Frühlingsanfang am 20. März 2022 folgende weniger ingriffsintensiven Maßnahmen anordnen können, soweit sie zur Verhinderung einer erneuten dynamischen Verbreitung von COVID-19 erforderlich sind und die auch spätestens zum Frühlingsanfang am 20. März 2022 im Bundesgebiet auslaufen.“

Iss dat ned nieeeedlich … „weniger eingriffsintensiven Maßnahmen“ – die da wären:

  • a. Maskenpflicht;
  • b. Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises in Bereichen, die in besonderer Weise geeignet sind, zu einer Verbreitung der COVID-19 beizutragen (§ 28a Absatz 1 Nummer 4 bis 8 und 10 bis 16 IfSG) mit der Möglichkeit zur kapazitären Beschränkung oder der Beschränkung des Zugangs;
  • c. Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten für die in § 28a Absatz 1 Nummer 4 bis 8 und 10 bis 16 IfSG genannten Betriebe, Gewerbe, Einrichtungen, Angebote, Veranstaltungen, Reisen und Ausübungen;
  • d. Abstandsgebote im öffentlichen Raum, womit vornehmlich öffentliche Innenräume gemeint sind;
  • e. Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern in den in Absatz 1 Nummer 4 bis 8 und 10 bis 16 genannten Betriebe, Gewerbe, Einrichtungen, Angebote, Veranstaltungen, Reisen und Ausübungen, um Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können; dabei soll die Verarbeitung nach Möglichkeit digital erfolgen, ohne dabei jedoch Menschen ohne mobile Endgeräte vom öffentlichen Leben auszuschließen;
  • f. Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Schulen),
    Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ähnlichen Einrichtungen.
  • Und es geht weiter … Klick :

  • Das DIVI-Register wird dauerhaft etabliert und erweitert, um die Datengrundlage für künftige evidenzbasierte Entscheidungen zu verbessern. Dabei werden zum Beispiel der Impfstatus von Patienten, Schwangere und die Kapazitäten für Kinder unter strikter Wahrung des
    Datenschutzes besser erfasst.
  • Die Punkte 1 bis 5 dieses Konzeptpapiers verstehen sich als dringend notwendige Übergangsregelungen und sollen ausdrücklich nicht die Ergebnisse der externen Evaluation der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gemäß § 5 Absatz 9 IfSG vorwegnehmen. Wir streben in Zusammenarbeit mit einer neu gebildeten Bundesregierung eine grundlegende Überarbeitung des IfSG an. Darin werden die Ergebnisse der Evaluation einfließen.
  • Der Schlüssel zur Beendigung der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote. Wir werden daher ein Praktiker Panel „Impftempo“ einberufen, bei dem wir gemeinsam mit Praktikerinnen und Praktikern Wege finden, um den Impffortschritt deutlich zu beschleunigen.
  • Na bloß gut, dass es nur „wenige eingriffsintensive Maßnahmen“ sind und die neudefinierten Freiheiten darstellen sollen. Also alles wie auch im Hartz IV … politisch geglaubte paradiesische Zustände aus Sicht eines freigelassenen Hamsters … tja, und genau da fällt uns nichts mehr zu ein – außer – dieses Land hat endlich ihre epidemische Regierung jubelnd gefunden.

    Juhuuuuu … von nun ab geht es aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite -> in die epidemischen Lage von nationaler Tragweite … heißt nur anders – totalitärer Autoritarismus wäre zur Zeit noch frei.

    Aus GG (Grundgesetz) -> IFSG -> 1G … wird komplettiert = VOLLGAGA

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