Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden. Dies hat der 11. Senat des Finanzgerichts Münster mit einem im Verfahren über die Beantragung von Prozesskostenhilfe ergangenen Beschluss vom 05.09.2023 (Az. 11 K 1588/23 Kg (PKH)) entschieden.
Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden
22. Oktober 2023 12. Oktober 2023