Der Anspruch auf Kostenübernahme für eine geschlechtsangleichende Operation von Versicherten, die ihr Geschlecht weder als weiblich noch als männlich empfinden (non-binäres Geschlecht), setzt eine Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss voraus. An dieser fehlt es bislang. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 16/22 R).
Geschlechtsangleichende Operationen für non-binäre Personen derzeit keine Kassenleistung
28. Oktober 2023 27. Oktober 2023