Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Erhebung der Verjährungseinrede nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn der Verwaltung keine Fehler anzulasten sind.
Todespfleger – Leistungen für Hinterbliebene verjähren nach vier Jahren
3. Oktober 2023 26. September 2023