Die Beseitigungsverfügung für einen Wildschutzzaun in der Gemarkung Rolandswerth ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Kläger, der sich hobbymäßig forstwirtschaftlich betätigt, errichtete auf den in Streit stehenden, im Außenbereich liegenden bewaldeten Grundstücken ohne Baugenehmigung einen Wildschutzzaun.
Wildschutzzaun muss entfernt werden
17. Oktober 2023 12. Oktober 2023