Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält an der geplanten Umstellung von einer Zustimmungslösung (Opt-in) zu einer Widerspruchslösung (Opt-out) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. Während die ePA aktuell dann geführt wird, wenn die Patienten dem explizit zustimmen, soll sie künftig geführt werden, wenn nicht widersprochen wird.
Elektronische Patientenakte nur bei Zustimmung?
20. Oktober 2023 12. Oktober 2023